Die Einzelkanzlei besteht seit 1987.
Sie ist auf allen täglich anfallenden Rechtsgebieten tätig.
In einer Einzelkanzlei ist Ihr Fall in einer Hand. Der Anwalt, dem Sie Ihren Fall geschildert haben, kennt Ihren Fall und vertritt Sie im gesamten Verfahren persönlich.
Die Betätigung auf allen Rechtsgebieten des täglichen Lebens und nicht nur auf einem einzigen Spezialgebiet gewährleistet im ländlichen Raum eine ortsnahe Vertretung und ist insbesondere bei ständiger Betreuung von Nutzen.
Meine Kanzlei ist nach neuesten Erkenntnissen der Kanzleiführung und Kommunikationstechnik ausgestattet. Dies gewährleistet
Französischkenntnisse sowie die Zusammenarbeit mit französischen Kollegen erleichtern den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr nach Frankreich.
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